Der Begriff „Auftragsdatenverarbeitung“ (ADV) bezeichnet in der DSGVO die Verarbeitung personenbezogener Daten durch einen Dienstleister im Auftrag eines Unternehmens. In der Praxis kommt dies häufig vor, wenn ein Unternehmen externe Dienstleister hinzuzieht, um Daten zu verarbeiten, beispielsweise im Rahmen von Cloud-Diensten oder IT-Support. Für Unternehmen ist es wichtig zu wissen, dass sie als Auftraggeber (Verantwortlicher) weiterhin die Verantwortung für den Schutz der Daten tragen, auch wenn die Datenverarbeitung durch den Dienstleister erfolgt. Ein Auftragsdatenverarbeitungsvertrag (AVV) muss abgeschlossen werden, der klar regelt, wie die Daten verarbeitet, gesichert und genutzt werden dürfen. Zudem muss der Auftraggeber sicherstellen, dass der Dienstleister alle Anforderungen der DSGVO einhält, etwa durch technische und organisatorische Maßnahmen (TOMs). Die ADV bietet den Vorteil, dass Unternehmen bestimmte Aufgaben auslagern können, ohne den Schutz der Daten zu gefährden, jedoch ist es notwendig, die Zusammenarbeit mit externen Dienstleistern gut zu dokumentieren und regelmäßig zu prüfen. Mit SecureContact möchten wir auch Ihnen helfen, melden Sie sich gerne.
Euer Mobile Box Team
Ruth und Magdalena