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Liegt eine Auftragsdatenverarbeitung vor ?

Bei der Auftragsdatenverarbeitung ergeben sich auch für den App-Anbieter vielfältige Sorgfalts- und Kontroll- verpflichtungen, welche in § 11 BDSG dargestellt und geregelt sind.

 

Die Erfüllung der Vorgaben zur Auftragsdatenverarbeitung erfordert zum einen eine geeignete und rechtssichere Ausgestaltung der Verträge mit dem Auftragnehmer.

 

Bei unseren Apps gibt es jedoch eine Besonderheit. Kunden setzen unsere App mit ihren eigenen Servern bzw. Servern eines gesondert von ihm beauftragten  Dienstleisters ein. Für die dort gespeicherten personenbezogenen Daten ist der Kunde bzw. der von ihm beauftragte Dienstleister die daten-

schutzrechtlich verantwortliche Stelle.

 

Eine ADV mit der Mobile Box - App Consulting UG ist daher nicht notwendig/möglich.